der Firma Berta Redl GmbH, FN 631986t
A-4020 Linz, Römerstraße 83
1. Allgemeines:
1.1. Im gesamten geschäftlichen Verkehr zwischen Berta Redl GmbH FN 631986t, und deren Vertragspartnern, im Weiteren als „Kunde“ bezeichnet, gelten nur diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenbedingungen auch für künftige und darüber hinaus auch formlos erteilte Bestellungen und gelten auch für alle von uns erbrachten Leistungen. Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
2. Aufträge, Offerte, Akzeptanz:
2.1. Der Vertragsabschluss bzw. die Kunden-Bestellung tritt in Rechtswirksamkeit, sobald wir die Annahme schriftlich oder per E-Mail bestätigen oder die Kaufsache bzw. Faktura absenden. Alle Angebote und Angaben sind freibleibend, technische und optische Änderungen und der Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2.2. Falls der Kunde nicht innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Auftragsbestätigung Einspruch gegen deren Inhalt erhebt, wird angenommen, dass der Kunde sich mit der Auftragsbestätigung einverstanden erklärt.
2.3. Die Annahme eines Auftrages kann von einer Sicherstellung oder einer Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Der Kunde ist an die Bestellung bis zum Eingang einer schriftlichen Erklärung von uns gebunden.
2.4. Lassen Auskünfte berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen, so sind wir auch nach erfolgter Auftragsbestätigung berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden vom Vertrage zurückzutreten. Der Kunde kann jedoch in diesem Falle Lieferung gegen Nachnahme verlangen. Falls die Annahme der Bestellung von uns – aus welchem Grunde immer – verweigert wird, sind wir verpflichtet, eine bereits erhaltene Vorauszahlung oder Anzahlung an den Kunden zurückzustellen. Eventuell, uns bereits entstandene Kosten aller Art werden dabei in Abzug gebracht.
2.5. Der Kunde hat für fachgerecht ausgeführte Zu- und Ableitungen Sorge zu tragen.
3. Preise:
3.1. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, in Euro, ab Lager unfrei, ohne Verpackung und Versandkosten, ohne Montage und Demontage, ohne Installation und Inbetriebnahme, ohne Rückholkosten. Nicht enthalten sind die Kosten für Einfuhrzölle und andere Abgaben von Staats wegen.
3.2. Der Kunde hat den im Angebot, im Vertrag, bei der Bestellung festgelegten Preis samt Nebenkosten mit uns vereinbart und die Angemessenheit der Höhe desselben ausdrücklich anerkannt.
3.3. Die Preise gelten immer vorbehaltlich eventueller Preiserhöhungen des Erzeugers, der Erhöhung der Frachten, Zölle, Versicherungskosten, der Änderung des offiziellen Wechselkurses, des Agios und der sonstigen Einfuhrspesen und Steuern. Zutreffendenfalls ist jeweils der am Tage der Lieferung aufgrund der tatsächlichen Kosten zu errechnende Preis gültig.
3.4. Auf jeden Fall können wir ohne vorherige Mitteilung von den angegebenen Preisen abweichen und es gelten die auf der Rechnung verrechneten Preise.
4. Lieferzeiten:
4.1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Bestellung verbindlich geworden ist, bei Vereinbarung einer Anzahlung frühestens nach Zahlungseingang, jedoch jedenfalls nicht vor Eingang sämtlicher Informationen, Bestätigungen und vom Kunden zu beschaffender Unterlagen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Die Lieferzeiten sind freibleibend und für uns unverbindlich, soweit sie nicht von uns schriftlich bestätigt sind.
4.2. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware innerhalb der Frist versandbereit und dies dem Kunden mitgeteilt wurde bzw. die Ware von uns zum Versand gegeben worden ist.
4.3. Bei Lieferverzug hat uns der Kunde mittels eingeschriebenem Brief eine Nachfrist von mindestens 12 Werktagen zu stellen. Eine vereinbarte Lieferfrist wird bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, höherer Gewalt, Streik oder Aussperrung, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände, angemessen verlängert. Das gleiche gilt, wenn die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf Umstände zurückzuführen ist, die der Kunde zu vertreten hat, wie zum Beispiel Nichteinhaltung der Zahlungsfristen oder nachträgliche Änderung der Bestellung usw. Bei Annahmeverzug des Kunden steht uns das Recht zu, die Einhaltung des Kaufvertrages durchzusetzen und bis zur Lieferung Lagerkosten in angemessenem Umfang zu verrechnen.
4.4. Schadenersatzansprüche infolge verspätete Lieferung sind ausgeschlossen.
4.5. Die unsere Waren und Leistungen betreffenden Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Werbeschriften, Verzeichnisse usw. und die darin enthaltenen Daten, wie z.B. über technische Eigenschaften, Maße, Gewichte, Güte und Leistungen usw., sind nur annähernd maßgeblich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderung der Form, Ausführung und Farbe behalten wir uns vor. Bei nachträglichen Änderungen technischer Art – auch Typenänderungen – besteht keine Verpflichtung zur Benachrichtigung des Kunden.
5. Lieferung/Gefahrenübergang:
5.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
5.2. Versandweg und Transportmittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl unter Ausschluss jeder Haftung vorbehalten. Überhaupt erfolgen Lieferung und Versand auf Gefahr und Kosten des Kunden. Dies gilt auch für Nachlieferungen im Rahmen der Gewährleistungsverpflichtungen. Teillieferungen kann der Kunde nicht zurückweisen.
5.3. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die bestellten Waren jederzeit abzunehmen. Bei einer Verweigerung gehen die Gefahr und die Kosten der Rücksendung, der Lagerung und/oder anderer notwendiger Kosten zu Lasten des Kunden.
5.4. Auch bei Lieferung „Frei Haus“ gelten ausschließlich unsere vorliegenden Geschäftsbedingungen.
5.5. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach der Anlieferung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich eine Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde dies, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei ordnungsmäßiger Untersuchung nicht erkennbar war (siehe § 7.4.).
6. Transportschäden:
6.1. Der Versand erfolgt jeweils auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Verladung auf den Kunden über, wird die Ablieferung aus Gründen verhindert, die in der Sphäre des Kunden liegen, so geht die Gefahr bereits mit Versandbereitschaft über. Für Bruch und sonstige Beschädigungen wird keinerlei Haftung von uns übernommen.
6.2. Bei Anlieferung der Ware muss diese sofort im Beisein des Zustellers ausgepackt und auf etwaige Transportschäden überprüft werden. Eventuelle Beschädigungen sind sofort auf den Frachtpapieren zu vermerken und vom Spediteur oder Frachtführer gegenzeichnen zu lassen. Eventuelle auftretende Entschädigungsansprüche sind dann an diese Spedition zu stellen. Nicht sofort gemeldete Transportschäden werden nicht anerkannt.
6.3. Zur Beweissicherung für Transportschäden empfehlen wir unverzüglich die Aufstellung eines Schadenprotokolls und die Dokumentation mittels Fotos.
7. Rücksendungen, Reklamationen:
7.1. Grundsätzlich gilt, dass gekaufte Waren weder umgetauscht noch retourniert werden können.
7.2. Eine Rücksendung der gelieferten Waren, aus welchen Gründen auch immer, kann nur stattfinden, wenn die Waren ungebraucht und unbeschädigt sind, sowie wenn vorher über die Rücknahme eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
7.3. Waren die strittig mit den Bestimmungen aus §7.2. und/ oder ohne Billigung durch uns zurückgesandt werden, werden verweigert und auf Kosten des Kunden wiederum an diesen zurückgesandt.
7.4. Die in diesem Paragraphen genannten Bestimmungen schmälern nicht die gesetzlichen Rechte des Kunden für den Fall verborgener Mängel an den gelieferten Waren. Der Kunde ist dazu verpflichtet, verborgene Mängel so rasch wie möglich, spätestens jedoch innerhalb 8 Tagen, nachdem ihm diese bekannt geworden sind, uns schriftlich zu mitzuteilen. Unterlässt der Kunde dies, so gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
7.5. Sollten wir aus welchen Gründen auch immer, eine Rücksendung annehmen, so bedeutet das in keinem Fall irgendeine Zusicherung unsererseits gegenüber dem Kunden, noch ein Anrecht des Kunden auf z.B. Retoure, Stornierung, Gutschrift, Ersatz usw. Weiters weisen wir daraufhin, dass in einem solchen Fall vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Abholung durch den Kunden bzw. bis zu unserer schriftlichen Zustimmung (Klärung), die aktuellen Lagerkosten pro Tag dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Die Gefahr und Haftung bleibt beim Kunden.
7.6. Der Kunde ist für den Fall, dass die gelieferten Waren nicht vereinbarungsgemäß sind, dazu verpflichtet, uns hierüber innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Waren schriftlich zu informieren, und zwar unter genauer Angabe von Art und Begründung der Reklamationen sowie unter Nennung der Artikelnummer der jeweiligen Ware. Nach Ablauf dieser Frist gelten die gelieferten Waren als vom Kunden akzeptiert und gebilligt.
7.7. Falls die gelieferten Waren von uns zurückgenommen werden, werden Verwaltungs- und Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt, die auf mindestens 10% des Netto-Rechnungswertes festgesetzt sind mit dem Mindestwert von Euro 15,00. Falls der Kunde den Kaufpreis bereits beglichen hat, werden obengenannte Verwaltung- und Bearbeitungskosten mit dem Kaufpreis verrechnet.
8. Zahlung und Zahlungsverzug:
8.1. Sämtliche Zahlungen erfolgen je nach unserer Wahl im Voraus oder per Nachnahme ohne Abzug in bar und sind mangels anders lautender Vereinbarungen mit Rechnungsstellung fällig. Unter Barzahlung wird auch die Zahlungsregulierung mittels SEPA Einzugsermächtigung verstanden. Bei einer vereinbarten Zahlungsfrist beginnt der Lauf der Frist ab dem Rechnungsdatum.
8.2. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu beeinträchtigen, sind wir berechtigt noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen.
8.3. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder andere Gegenansprüche geltend gemacht werden, nicht berechtigt.
8.4. Kommt der Kunde in Zahlungs- oder in Annahmeverzug, aus welchen Gründen auch immer, so sind von ihm Verzugszinsen in Höhe von 1,25% per Monat zu zahlen, wobei ein Teil eines Monats als vollständiger Monat gilt, und zwar auch dann, wenn auf Wunsch des Kunden in Abänderung der ursprünglichen Vertragsabsprache Zahlungserleichterungen zugestanden werden.
8.5. Im Verzugsfall sind wir berechtigt bis zu gänzlichen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt aller Zinsen und Spesen jede Leistung zu verweigern und die in unserem Gewahrsam befindliche Ware zurückzubehalten. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle des Verzuges alle mit der Einbringlichmachung des Kaufpreises samt allen Nebenforderungen verbundenen Mahnspesen, Barauslagen und sonstigen Kosten in voller Höhe zu ersetzen und uns in jedem Fall für die aus der Eintreibung der Forderungen entstandenen Kosten Schad- und klaglos zu halten.
8.6. Bei Kontokorrentverrechnung gilt eine Zahlung jeweils für die am längsten fällige Schuld geleistet. Ist der Kunde mit der Bezahlung auch nur einer Rechnung in Verzug, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten an uns sofort fällig. Wir sind berechtigt, Zahlungen auf bestehende ältere Schulden anzurechnen. Weiters steht es uns frei, einlangende Zahlungen zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital anzurechnen, wenn im Zusammenhang mit einer Forderung bereits Kosten und Zinsen entstanden sind.
8.7. Der Kunde kann sich hinsichtlich der Bezahlung niemals auf Schuldvergleich berufen.
Leihgegenstände:
9.1. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen für den Verleih von Gegenständen und/oder nach Aufforderung durch uns, ist der Kunde jederzeit zur Herausgabe von überlassenen Leihgegenständen verpflichtet, ohne dass dadurch dem Kunden für entgangene Geschäfte ein Rechtsanspruch entsteht.
9.2. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung zur Herausgabe nicht nach, sind wir berechtigt, ein angemessenes Benutzungsentgelt zu verrechnen.
9.3. Der Kunde hat Schadenersatz in der Höhe des aktuell gültigen Verkaufspreises (Neupreis) zu leisten, wenn Gegenstände beschädigt, verunreinigt oder unvollständig an uns zurückgegeben werden. Gleiches gilt für nicht mehr vorhandene überlassene Gegenstände.
10. Eigentumsvorbehalt:
10.1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden, unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung unserer Saldoforderung.
10.2. Ist im Empfängerland eine so weit gehende Regelung des Eigentumsvorbehalts nicht möglich, bleibt die gelieferte Ware jedenfalls bis zu ihrer vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.
10.3. Der Kunde darf die Vorbehaltsware ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht veräußern, verpfänden, noch zur Sicherung übereignen oder anderweitig darüber verfügen. Er darf sie auch nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung ins Ausland verbringen.
10.4. Wird die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit im fremden Eigentum stehender Ware vermischt, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache oder dem vermischten Bestand im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu den übrigen Waren im Zeitpunkt der Vermischung zu.
Der Kunde darf die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter veräußern. Er tritt schon hiermit die sich aus einer solchen Weiterveräußerung ergebenden Forderungen gegen seine Abnehmer in voller Höhe, also nicht nur dem anteiligen Warenwert, an uns ab. Diese Abtretung nehmen wir hiermit an.
10.5. Verweigert der Kunde die Annahme oder überlässt er ohne unsere Genehmigung den noch nicht voll bezahlten Kaufgegenstand einer dritten Person oder werden die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, so ist der noch rückständige Kaufpreis sofort fällig.
10.6. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts gilt, soweit nicht eine besondere Erklärung von uns hierzu abgegeben wird, nicht als Rücktritt vom Vertrag.
10.7. Die Forderungen des Kunden aus einer etwaigen Weiterveräußerung der Vorbehaltsware samt allen Nebenrechten werden bereits jetzt an uns abgetreten und zwar unabhängig davon, ob sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird. Der Kunde ist zur Einziehung der uns abgetretenen Forderungen bis auf Widerruf oder solange er uns gegenüber nicht in Verzug geriet, berechtigt. Verstößt der Kunde gegen eine ihm obliegende Verpflichtung, so sind wir berechtigt:
a) Die Ermächtigung zum Einzug der uns abgetretenen Forderungen zu widerrufen,
b) die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne das dem Kunden gegen diesen Herausgabenanspruch ein Zurückbehaltungsrecht zusteht und ohne dass wir hierdurch vom Vertrag zurücktreten und
c) Die Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten.
10.8. Der Kunde verpflichtet sich, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und uns die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
10.9. Von Pfändungen oder anderen Beeinträchtigungen unserer Vorbehaltsware oder der uns abgetretenen Ansprüche hat uns der Kunde unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden, mittels eingeschriebenem Brief, zu benachrichtigen. Er ist verpflichtet, uns den Schaden zu ersetzen, der uns durch Unterlassung oder verspätete Mitteilungen entsteht, außerdem hat er alle zur Beseitigung von Pfändungen oder Beeinträchtigungen aufgewendeten Kosten zu erstatten. Der Einwand, dass der in unserem Eigentum stehende Gegenstand zur Aufrechterhaltung der Existenz oder des Gewerbebetriebes des Kunden unentbehrlich sei, ist ausgeschlossen.
Für jeden Verstoß gegen einer dieser Pflichten sind wir berechtigt, unabhängig von dem Eintritt eines Schadens, eine Konventionalstrafe in der Höhe von Euro 1.500,00 zu verrechnen.
11. Terminverlust:
11.1. Im Falle der Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungs- oder Vertragsverpflichtungen berechtigt und ermächtigt uns der Kunde auch, den Kaufgegenstand ohne gerichtliche Entscheidung oder Verfügung bzw. Intervention in unseren Gewahrsam zu nehmen und auf seine Rechnung durch uns zu verwerten.
11.2. Eine solche Maßnahme bedeutet keinesfalls unseren Rücktritt vom Vertrag und die Rücknahme des Kaufgegenstandes, sondern erfolgt lediglich zur Sicherstellung und Verwertung. Alle Kosten, die uns im Zusammenhang mit der Sicherstellung und Verwertung erwachsen, trägt der Kunde.
11.3. Auf das Recht zur Besitzstörungsklage und auf die Einwendung, dass der Kaufgegenstand zur Aufrechterhaltung des Betriebes nötig ist, verzichtet der Kunde ausdrücklich.
11.4. Zum Zwecke der Verwertung sind wir berechtigt, den Kaufgegenstand von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen schätzen zu lassen. Das Ergebnis der Schätzung wird dem Kunden mitgeteilt. Dieser ist berechtigt, innerhalb einer Frist von 8 Tagen Reflektanten, welche an der Übernahme des Kaufobjektes interessiert sind, zu nennen.
11.5. Wir verpflichten uns, das Kaufobjekt an einen der namhaft gemachten Kaufinteressenten weiter zu verkaufen, wenn dessen Angebot mindestens so hoch ist, wie die uns vorliegenden.
11.6. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, den Kaufgegenstand zum Schätzwert zu veräußern. Wir sind ferner berechtigt, in derartigen Fällen, ohne Setzung einer Nachfrist, von allen laufenden Verträgen zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
12. Storno, Rücktritt vom Vertrag
12.1. Die Stornierung einer Bestellung ist grundsätzlich bis 2 Tage nach Bestelleingang möglich, wobei wir in diesem Falle berechtigt sind, eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des Kaufpreises zuzüglich sämtlicher Mehrkosten zu verrechnen. Sonderbestellungen sind von der Stornierung ausgenommen.
12.2. Bei Stornierung einer Bestellung bzw. Rücktritt vom Vertrag wird vereinbart, dass eingebaute Geräte oder Verbauten auf Kosten des Kunden unter Schonung der Substanz ausgebaut werden können.
12.3. Erhalten wir vor Ablieferung der Ware Kenntnis davon, dass beim Kunden eine eingeschränkte Bonität besteht, (bei Zweifel an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Kunden), so sind wir entgegen etwaiger vorher getroffener Vereinbarungen berechtigt, vom Kunden Vorauszahlung zu verlangen. Wird diese Vorauszahlung nicht binnen einer von uns gesetzten angemessenen Frist geleistet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und der Kunde hat uns sämtliche Mehrkosten zu ersetzen.
12.4. Bei Auftragsstornierung kommen die jeweils gültigen Stornierungsgebühren zur Anrechnung.
bis 7 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 70% vom Netto-Warenwert
bis 14 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 50% vom Netto-Warenwert
bis 21 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 30% vom Netto-Warenwert
13. Behördliche und sonstige Zulassung:
13.1. Die Beschaffung erforderlicher behördlicher oder sonstiger Genehmigungen ist Sache des Kunden. Ein Mangel einer solchen Genehmigung oder ihre Zurückziehung berührt unsere Ansprüche nicht, wie überhaupt unsere Ansprüche nicht gemindert werden, wenn die Benutzung des Kaufgegenstandes aus einem Grunde zwecklos oder unmöglich wird, den wir nicht zu vertreten haben.
Wird die Rechtswirksamkeit der Bestellung von der Erteilung einer Genehmigung abhängig gemacht, so sind wir berechtigt, die Genehmigung als erteilt anzusehen, sofern der Kunde uns nicht binnen zwei Wochen nach Eingang der Auftragsbestätigung von dem ablehnenden Bescheid schriftlich Kenntnis gibt.
14. Steuern, Abgaben und Kennzeichnungsvorschriften:
14.1. Mit dem Tage des Kaufes übernimmt der Kunde die Verpflichtung zur Zahlung aller anfallenden Steuern, Abgaben, Gebühren, usw. und zur Einhaltung länderspezifischer Kennzeichnungs-Vorschriften usw.
15. Garantie, Gewährleistung, Mängel, Haftung, Verjährung:
15.1. Bei Geräten für den Haushaltsbereich beträgt die Garantie 12 Monate ab dem Lieferdatum. Sollte ein für den Haushaltsbereich konzipiertes Gerät professionell, häufig und dauernd in Gebrauch stehen, verfällt die Garantie automatisch, obwohl die oben angegebene Frist von 12 Monaten noch nicht abgelaufen ist. Es wird auf jeden Fall der allgemeine Verschleißzustand der Geräte als Referenz herangezogen.
Die Garantie bei Geräten für den professionellen Gebrauch beträgt 6 Monate ab dem Lieferdatum.
15.2. Der Anschluss sowie die Installation von elektrischen Geräten darf nur von konzessionierten Fachkräften oder von unserem Servicedienst oder von uns beauftragten Dritten vorgenommen werden. Die Übernahme von Reparaturkosten durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.
15.3. Der Kunde ist verpflichtet die Ware unverzüglich und vollständig nach der Anlieferung zu untersuchen. Dabei festgestellte oder später auftretende Mängel hat er uns unverzüglich und schriftlich bekannt zu geben. Reklamationen müssen binnen 3 Tagen nach Empfang der Ware erfolgen, nach dieser Frist gilt die Ware auch in Ansehung eines Mangels als genehmigt und als in Ordnung übernommen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht fristgerecht oder nicht vollständig nach, so sind sämtliche damit in Zusammenhang stehende Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
15.4. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung durch Verbesserung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Preisminderungsansprüche kommen nur dann zum Tragen, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Wir leisten Materialersatz für jene Teile, welche nach Prüfung durch uns oder den Hersteller, Herstellungs- oder Materialfehler aufweisen, innerhalb 6 Monaten ab Übergabe der Ware. Fracht- und Verpackungskosten bzw. Wegzeit- und Fahrkosten werden von uns auf jeden Fall in Rechnung gestellt. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Glas, Dichtungen, Schamotte, Federn, Lampen oder Teile die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, sowie Schäden die auf Kalk zurückzuführen sind. Im Fall der Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zu Höhe des Kaufpreises.
15.5. Wir haften nicht für Kosten, Schäden oder direkte bzw. indirekte Verluste (einschließlich eventueller Gewinn-, Vertrags- oder Herstellungsverluste), die von der Benutzung des Gerätes oder von der Unmöglichkeit das Gerät zu benutzen, verursacht wurden.
15.6. Ein Gewährleistungsanspruch wird nur bei Vorlage der entsprechenden Rechnung und Bekanntgabe der Fabrikationsnummer bzw. Chargennummer erfüllt. Für Schäden (z.B. Kratzer, Verfärbungen usw.) oder Fehler die den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht beeinträchtigen, wird von uns keine Haftung übernommen und werden auch nicht von der Garantie abgedeckt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche für unmittelbare bzw. mittelbare Schäden (Mangelfolgeschäden), es sei denn es liege Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor, sind ausgeschlossen.
15.7. Die Instandsetzung oder ein Austausch defekter Teile innerhalb der Garantie verlängert keinesfalls die gesamt Garantiezeit des Gerätes. Alle während der Garantiezeit instandgesetzten oder ausgetauschten Teile oder Baugruppen werden mit einer Garantiedauer ausgeliefert, welche der restlichen Garantiezeit des Original-Bauteils entspricht.
15.8. Material, das durch uns ersetzt wurde, geht in unser Eigentum über.
15.9. Die Garantieleistung erfolgt am unserem Standort bzw. am Standort einer von uns autorisierten Servicestelle.
15.10. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels befinden, an die von uns genannte Anschrift frei Haus zurückzusenden oder zu einer Besichtigung bereitzustellen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung schließt jegliche Haftung aus.
15.11. Die vorstehenden Bedingungen gelten auch bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer Gegenstände oder beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
15.12. Wenn wir oder unsere Mitarbeiter vor, bei oder nach einem Abschluss oder im anderen Zusammenhang Rat oder Auskünfte erteilen oder eine Empfehlung aussprechen, so haften wir dafür nur dann, wenn wir hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart haben. In diesem Fall haften wir bei Verschulden bis zu 25% des für diese Beratung vereinbarten Entgeltes.
15.13. Gebrauchte Geräte sind vor Versand durch Besichtigung am Standort abzunehmen. Unterbleibt die Besichtigung, so gelten sie mit der Verladung oder Abholung als ordnungsgemäß geliefert und übernommen. Die Lieferung gilt auch als erfolgt und das Gerät als übernommen, wenn nicht seitens des Kunden innerhalb einer Woche nach gemeldeter Versandbereitschaft Abruf erteilt ist. Bei gebrauchten Geräten sind sämtliche Gewährleistungs- und Garantieansprüche ausdrücklich ausgeschlossen.
15.14. Im Übrigen kann jede Gewährleistung von uns abgelehnt werden, wenn die Inbetriebsetzung, Reparatur und Wartung nicht durch unsere oder Lieferwerk-Monteure oder von uns beauftragte Dritte erfolgt oder von anderer Seite Änderungen vorgenommen worden sind. Wir haften ferner nicht für Beschädigungen durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, Nichtbeachtung der im Handbuch enthaltenen Anweisungen und Vorschriften, zweckentfremdeter unsachgemäßer Verwendung, nicht erlaubter Umweltbedingungen und unzureichender bzw. falscher Reinigung und Wartung. Eine allfällige Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Kunde, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Maßnahmen zur Schadensminderung trifft und uns Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben. Unsachgemäßer Gebrauch der Geräte schließt ein, ist aber nicht beschränkt auf, unzureichend aufbereitetes Wasser und die Bedienung der Maschinen mit nicht sachgemäßer Wasserversorgung. Alle Schäden, welche damit zusammenhängen, sind ausdrücklich von der Gewährleistung ausgeschlossen. Ferner dürfen nur die vom Hersteller empfohlenen und freigegebenen Reinigungsmittel eingesetzt werden. Wir behalten uns das Recht vor bei Gebrauch von nicht freigegebenen Reinigungsmitteln jegliche Gewährleistungs-, Kulanz- oder Haftungsansprüche abzulehnen.
15.15. Keine Gewähr übernehmen wir für die Eignung irgendeines Gerätes für einen bestimmten Zweck. Dies zu entscheiden ist allein Sache des Kunden.
15.16. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die in unseren Prospekten oder Katalogen angegebenen Abmessungen, Leistungen oder Funktionen ebenso wie das Design, jederzeit auch ohne vorherige Ankündigung geändert werden können und daher unverbindlich sind. Angaben von Leistungen wie z.B. Liter, Stundenleistung usw. sind theoretische Werte und nicht verbindlich.
15.17. Wir leisten keine Gewähr bei Eingriffen von unbefugter Hand bzw. Nichteinhaltung der geltenden Zahlungsbedingungen.
15.18. Für Mängel der Lieferung bzw. des Kaufgegenstandes haften wir ausschließlich dem Kunden gegenüber. Wird die Kaufsache weiter veräußert, erlischt jeder wie immer geartete Gewährleistungsanspruch.
15.19. Falls wir bei kontinuierlichen Störungen, Stromschwankungen, d.h. Unter- bzw. Überspannung in einem Ausmaß von mehr oder weniger als 15% des Üblichen feststellen, können wir unsere Gewährleistungs-Pflicht im Nachhinein auf die mechanischen Teile des Kaufobjektes beschränken, d.h. die elektrischen Teile der Anlage hiervon ausschließen.
15.20. Ein unter die Gewährleistung fallender Mangel oder sonstige Störungen berechtigen den Kunden nicht, Wandlung, Minderung oder Schadenersatz zu fordern, sowie fällige Beiträge zurückzuhalten.
15.21. Wir können alle Gewährleistungs-Ansprüche gegen unsere Lieferanten an den Kunden abtreten und uns dadurch aller Verbindlichkeiten gegenüber dem Kunden befreien.
15.22.Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach diesen Geschäftsbedingungen. Alle hierin nicht ausdrücklichen zugestandenen Ansprüche, auch Schadenersatzansprüche – es sein denn, es läge Vorsatz vor – sind ausgeschlossen.
15.23. Alle Ansprüche gegen uns verjähren spätestens in einem Jahr, sofern nicht durch diese Geschäftsbedingungen kürzere Verjährungsfristen vereinbart sind. Ansprüche, gleich welcher Art, können gegen uns nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nicht innerhalb eines Monats, nachdem wir eine Anerkennung des Anspruches abgelehnt haben, Klage erhoben wird.
15.24. Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschließend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit zwingende produkthaftpflichtrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.
15.25. Unsere Verpflichtung zur Schadensersatzleistung kann niemals den Rechnungswert der gelieferten Waren übersteigen.
15.26. Obengenannte Garantieleistung gilt nur, wenn der Kunde alle seine Verpflichtungen gegenüber uns erfüllt hat.
15.27. Gewährleistung wird darüber hinaus in jenem Umfang geleistet, in welchem unser Vorlieferer gemäß den einschlägigen Bedingungen, die als bekannt vorausgesetzt werden, einzustehen hat.
16. Entsorgung von Elektro-Altgeräten und Verpackung:
16.1. Der Kunde übernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware nach der Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Gleiches gilt für die Verpackung.
16.2. Der Kunde hat im Weiteren gewerbliche Dritte, an die er die gelieferten Produkte weitergibt, vertraglich dazu zu verpflichten, diese nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten und nach den dannzumal geltenden Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen. Eine allfällige Haftung des Lieferanten ist ausgeschlossen.
17. Produkthaftung:
Soweit nach 9 PHG zulässig, ist jeder Produkthaftungs–Anspruch gegenüber ausgeschlossen.
18. Datenschutz:
18.1. Der Kunde stimmt zu, dass die zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung erforderlichen persönlichen Daten des Kunden bei uns gespeichert, zum Zwecke von Marketingmaßnahmen bearbeitet und weitergegeben werden dürfen.
18.2. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass ihm Informationen und Werbezusendungen auch mittels E-Mailverkehrs übermittelt werden dürfen.
18.3. Der Kunde verpflichtet sich, uns jede Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
18.4. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass wir berechtigt sind Bonitätsauskünfte über ihn einzuholen.
19. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen:
19.1. Erfüllungsort ist Linz OÖ, für beide Teile für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, der Auftragsdurchführung und der Zahlungsverpflichtung des Kunden.
19.2. Ist der Kunde Minder- bzw. Nichtkaufmann im Sinne der handelsgesetzlich Bestimmungen, so gelten die handelsgesetzlichen Bestimmungen als vereinbart, soweit sie nicht durch vorstehende Bedingungen abgeändert sind.
19.3. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, auch bei Lieferungen ins Ausland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist das zuständige Gericht in Linz, OÖ. Die Vertragssprache ist Deutsch.
19.4. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so reduziert sich die jeweilige Bestimmung auf den ihr sinngemäß am nächsten kommenden gesetzlich zulässigen Inhalt. Dies berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages.
19.5. Nebenabreden, Zusatzleistungen oder Vorbehalte sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
19.6. Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.
Stand: 18.10.2024